
Prüfung
So arbeiten wir
Wir prüfen sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen nach Baurecht. Mit unserer Erfahrung von über einem Jahrzehnt werden die Anlagen auf der Grundlage der Technischen Prüfverordnungen der Bundesländer geprüft.
Der Prüfsachverständige sollte die prüfpflichtige Anlage gesamtheitlich betrachten und mit Ihnen gemeinsam den notwendigen Ablauf festlegen.
Wir arbeiten selbstständig, unabhängig und weisungsungebunden.
Welche Anlagen überhaupt prüfpflichtig sind und welche Prüfvoraussetzungen notwendig sind, darüber beraten wir sie gerne.
Unser Bestreben – Ihr Vorteil
Es ist unser Bestreben, den Prüfungsablauf in der Art zu gestalten, dass der laufende Betrieb und Ihre Mitarbeiter nicht gestört werden. In Abstimmung mit Ihnen legen wir die Termine für die Prüfungen fest.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie zeitnah den Bericht in Wort und Schrift und in elektronischer Form.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rauchableitungen und Entrauchungsanlagen sind z.B. in Bayern vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend zu prüfen.
Lüftungsanlagen SPrüfV (Bayern)
Brandschutzklappen
Lüftungsanlagen für Ex-Bereiche
Brandschutztüren und -tore & Feststellanlagen
Prüfungen - Menschlich, Kompetent, Vollständig
