Energertische Inspektion §12 ENEV 2014

Energetische Inspektion

Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach §74 der GEG

Nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes sind Betreiber von Lüftungs-/Klimaanlagen mit einer Nennkälteleistung größer als 12 kW mindestens alle 10 Jahre verpflichtet, mit einer energetischen Inspektion den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlagen unter dem Aspekt der Energieeffizienz zu überprüfen.

Dabei sollen die installierten Leistungen und Luft­volumenströme hinsichtlich der aktuellen Nutzungsanforderungen auch unter Effizienz- und Wirtschaftlichkeitskriterien bewertet werden.

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