Lüftungsanlagen für Ex-Bereiche
Wie muss geprüft werden?
Fragen und Antworten zum Thema prüfpflichtige Lüfungsanlagen für Ex-Bereiche finden Sie auch in unserem Lexikon.
Die Lüftungsanlagen für Ex-Bereiche (explosionsschutzgefährdete Bereiche) sind nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) seit dem 01. Juni 2015 -Seite 41 Abschnitt 3 – jährlich wiederkehrend zu prüfen. Die Grundlage sind in der Regel eine Gefährdungsbeurteilung und ein Ex-Schutzdokument.
Bei der Prüfung der lüftungstechnischen Anlage ist zu beachten, dass das verwendete Messgerät, die für den Explosionsschutz erforderlichen Merkmale, erfüllt. Aus diesem Grund verwenden wir speziell für diesen Bereich ein Messgerät, dass den Anforderungen der Ex-Schutzzone Kategorie 2 entspricht.
Unsere Leistung
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie zeitnah den Bericht in Wort und Schrift und in elektronischer Form. Auf Wunsch erhalten Sie von uns eine automatische Erinnerung für die wiederkehrende Prüfung.
Download
Weiterführende Informationen finden Sie unter anderem in der: Betriebssicherheitsverordnung (PDF-Datei)
Prüfungen - Menschlich, Kompetent, Vollständig
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rauchableitungen und Entrauchungsanlagen sind z.B. in Bayern vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend zu prüfen.
Brandschutzklappen
Die Prüfung von Brandschutzklappen sind vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend in den jeweiligen Technischen Prüfverordnungen (z.B. SPrüfV) hinterlegt.
Brandschutztüren und -tore & Feststellanlagen
Die Prüfung der Brandschutztüren und -tore & Feststellanlagen sind vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend in den jeweiligen Technischen Prüfverordnungen (z.B. SPrüfV) hinterlegt.