Brandschutztüren und -tore & Feststellanlagen
Wie wird geprüft?
Die Prüfung der Brandschutztüren und -tore & Feststellanlagen sind vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend in den jeweiligen Technischen Prüfverordnungen (z.B. SPrüfV) hinterlegt.
Auf welcher Grundlage?
Die Grundlage der Prüfung sind die jeweiligen Verwendbarkeitsnachweise der Hersteller. Diese Unterlagen müssen vor der Prüfung zur Verfügung gestellt werden.
Das erhalten Sie
Wir erstellen einen Bericht, auf Wunsch mit einer Fotodokumentation, welche wir Ihnen nach Abschluss der Prüfung in Wort und Schrift und in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Auf Wunsch erhalten Sie von uns eine automatische Erinnerung für die wiederkehrende Prüfung.