Lüftungsanlagen

Prüfung

So arbeiten wir

Wir prüfen sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen nach Baurecht. Mit unserer Erfahrung von über einem Jahrzehnt werden die Anlagen auf der Grundlage der Technischen Prüfverordnungen der Bundesländer geprüft.

Der Prüfsachverständige sollte die prüfpflichtige Anlage gesamtheitlich betrachten und mit Ihnen gemeinsam den notwendigen Ablauf festlegen.

Wir arbeiten selbstständig, unabhängig und weisungsungebunden.

Welche Anlagen überhaupt prüfpflichtig sind und welche Prüfvoraussetzungen notwendig sind, darüber beraten wir sie gerne.

Unser Bestreben – Ihr Vorteil

Es ist unser Bestreben, den Prüfungsablauf in der Art zu gestalten, dass der laufende Betrieb und Ihre Mitarbeiter nicht gestört werden. In Abstimmung mit Ihnen legen wir die Termine für die Prüfungen fest.

Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie zeitnah den Bericht in Wort und Schrift und in elektronischer Form.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rauchableitungen und Entrauchungsanlagen sind z.B. in Bayern vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend zu prüfen.


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Brandschutzklappen

Die Prüfung von Brandschutzklappen sind vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend in den jeweiligen Technischen Prüfverordnungen (z.B. SPrüfV) hinterlegt.


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Lüftungsanlagen für Ex-Bereiche

Lüftungsanlagen für Ex-Bereiche (explosionsschutzgefährdete Bereiche) sind seit dem 01. Juni 2015 jährlich wiederkehrend zu prüfen.


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Brandschutztüren und -tore & Feststellanlagen

Die Prüfung der Brandschutztüren und -tore & Feststellanlagen sind vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend in den jeweiligen Technischen Prüfverordnungen (z.B. SPrüfV) hinterlegt.


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Prüfungen - Menschlich, Kompetent, Vollständig

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