Lexikon - Was ist ein Sachkundiger bzw. eine Sachkundige

Prüf­pflichtige Lüftungs­anlagen für explosions­gefährdete Bereiche

Fragen und Antworten für Sie.

Frage 1: Warum werden Lüftungsanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen geprüft?
Antwort 1:

Die Lüftungsanlagen werden als technische Schutzmaßnahme eingesetzt, um das Entstehen einer explosionsfähigen Atmosphäre zu verhindern.

Frage 2: Welche Dokumentation ist für die Prüfung der Lüftungsanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen wichtig?
Antwort 2:

Als Grundlage sollten für die Prüfung der entsprechenden Lüftungsanlagen die Gefährdungsbeurteilung und das Explosionsschutzdokument vorhanden sein.

Info: Vertiefende Informationen zu Frage 2
Grundlage ist die Gefahrstoffverordnung (Neueste Fassung in Kraft am 01.06.2015)

Auszug aus dem Abschnitt 3 §6 Gefährdungsbeurteilung und Grundpflichten:

Punkt 4 | Notwendigkeit der Gefährdungsbeurteilung

„(4) Der Arbeitgeber hat festzustellen, ob die verwendeten Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bei Tätigkeiten, auch unter Berücksichtigung verwendeter Arbeitsmittel, Verfah- ren und der Arbeitsumgebung sowie ihrer möglichen Wechselwirkungen, zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können.“

Punkt 5 | Notwendigkeit der Lüftungsanlage

„(5) Bei der Gefährdungsbeurteilung sind ferner Tätigkeiten zu berücksichtigen, bei denen auch nach Ausschöpfung sämtlicher technischer Schutzmaßnahmen die Möglichkeit einer Gefährdung besteht.“

Punkt 9 | Notwendigkeit für die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments

„(9) Bei der Dokumentation nach Absatz 8 hat der Arbeitgeber in Abhängigkeit der Feststellungen nach Absatz 4 die Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische besonders auszuweisen (Explosionsschutzdokument).“

PDF Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung bieten wir Ihnen als PDF zum Download an.
Frage 3: Wer darf Lüftungsanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen prüfen?
Antwort 3:

Die Prüfung darf von einer befähigten Person durchgeführt werden. Es wird dabei unterschieden in die

  • Prüfung vor Inbetriebnahme, nach einer prüfpflichtigen Änderung und nach Instandsetzung oder
  • Wiederkehrenden Prüfungen.
Info: Vertiefende Informationen zu Frage 3
Auszug aus der Betriebssicherheitsverordnung §2

„(6) Zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt; soweit hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln in den Anhängen 2 und 3 weitergehende Anforderungen festgelegt sind, sind diese zu erfüllen.“

PDF Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung bieten wir Ihnen als PDF zum Download an.
Frage 4: Wer prüft die Lüftungsanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen erstmalig?
Antwort 4:

Die befähigte Person für die Erstprüfung der Lüftungsanlagen muss eine besondere Qualifikation erfüllen (siehe Auszug aus der Tabelle „Prüfpflichten für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – Andere Ex-Anlage“).

Info: Vertiefende Informationen zu Frage 4
Auszug aus der Betriebssicherheitsverordnung Abschnitt 3

„4.1 <…..dürfen die Prüfungen auch von einer zur Prüfung befähigten Person nach Nummer 3.3 durchgeführt werden.“

Auszug Betriebssicherheitsverordnung

Grafik: Auszug aus der Tabelle „Prüfpflichten für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Andere Ex-Anlage), erstellt vom Verband der chemischen Industrie e.V.

PDF VCI Leitfaden

Den VCI Leitfaden bieten wir Ihnen als PDF zum Download an.
Frage 5: Wer darf die Lüftungsanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen wiederkehrend prüfen?
Antwort 5:

Die befähigte Person mit der z.B. Unterweisungs- Qualifikation darf die wiederkehrenden Prüfungen der Lüftungsanlagen durchführen.

(siehe Auszug aus der Tabelle „Prüfpflichten für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – letzte Zeile).

Vertiefende Informationen Frage 5
Auszug aus der Betriebssicherheitsverordnung Abschnitt 3:

„3.1 Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne dieses Abschnitts muss über die in § 2 Absatz 6 genannte Qualifikation hinaus
a) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,
b) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses Abschnitts verfügen und
c) ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand halten.“

Auszug PrüfpflichtenAuszug aus der Tabelle „Prüfpflichten für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Ex-Anlagen, erstellt vom Verband der chemischen Industrie e.V.

PDF VCI Leitfaden

Den VCI Leitfaden bieten wir Ihnen als PDF zum Download an.
Frage 6: Wie häufig sind die wiederkehrenden Prüfungen der Lüftungsanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen durchzuführen?
Antwort 6:

Die Wiederkehrenden Prüfung der Lüftungsanlagen sind in der Regel jährlich durchzuführen.

Vertiefende Informationen Frage 6
Auszug aus der Betriebssicherheitsverordnung Abschnitt 3

„5.3 <….. sind Lüftungsanlagen, …….  wiederkehrend jährlich zu prüfen. Die Prüfung kann von einer zur Prüfung befähigten Person nach Nummer 3.1 durchgeführt werden.“

Wichtige Information für Sie:

Die befähigte Person sollte in die Lüftungsanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen unterwiesen und über das entsprechende Messequipment verfügen.

Die erstmalige Prüfung der Lüftungsanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen können wir gerne für Sie durchführen.

 

Zur eigenen Person:

Frau Dipl.-Ing. (FH) Alexandra Herrmann ist als Sachverständige für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen seit über 15 Jahren tätig.

Übersicht der Prüfung durch Dipl.-Ing. (FH) Alexandra Herrmann

 Prüfung nach BetrSichV
Gewünschte Unterlagen
 Dokumentation
Lüftungsanlagen Ex-Bereich
Gefährungsbeurteilung Bericht in Datei- und Papierform
Explosionsschutzdokument
 Produktunterlagen
 Vorteile    Prüfergebnis erhalten
 Qualität Status gesichert  Qualitätsmanagement eingehalten