Lexikon - Was ist ein Sachkundiger bzw. eine Sachkundige

Sachkundige / Sachkundiger

Sachkundige sind Personen mit abgeschlossener, handwerklicher / gleichwertiger Ausbildung und mindestens 5 Jahren Berufstätigkeit in der entsprechenden Fachrichtung oder Ingenieure der entsprechenden Fachrichtungen mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung.

Zur eigenen Person:

Frau Alexandra Herrmann ist Dipl.-Ing. (FH) für Maschinenbau mit mehr als zwei Jahrzehnten Berufserfahrung und mehr als 15 Jahren Prüftätigkeit in einer Prüforganisation.

Quelle: Auszug aus der SPrüfV § 2 Prüfungen (Fassung 01.Januar 2008)

1 Abweichend von Absatz 1 können die wiederkehrenden Prüfungen im Sinn von Absatz 2 von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen nach Absatz 1 Nummern 5 bis 7 auch von sachkundigen Personen durchgeführt werden, die hierüber eine Bestätigung auszustellen haben.

2 Sachkundige Personen sind 1. Ingenieure der entsprechenden Fachrichtungen mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung, 2. Personen mit abgeschlossener handwerklicher Ausbildung oder mit gleichwertiger Ausbildung und mindestens fünfjähriger Berufserfahrung in der Fachrichtung, in der sie tätig werden.

Auszug aus der SPrüfV § 2 Prüfungen (Fassung 01.Januar 2008)

Die Wirksamkeit und Betriebssicherheit sonstiger sicherheitstechnisch wichtiger Anlagen und Einrichtungen, an die bauordnungsrechtliche Anforderungen gestellt werden, insbesondere

  • Feuerschutzabschlüsse,
  • automatische Schiebetüren in Rettungswegen,
  • Türen mit elektrischen Verriegelungen in Rettungswegen,
  • Schutzvorhänge,
  • Blitzschutzanlagen,
  • Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen
  • tragbare Feuerlöscher,

sind vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend durch Sachkundige im Sinn des Absatzes 3 Satz 2 zu prüfen und zu bestätigen.

Anmerkung: Blau markierte Anlagen werden von uns geprüft.

Wichtige Information für Sie:

Da für diese Prüfungen kein baurechtliches Dokument gefordert wird, ist der Prüfbericht maßgebend!

Unsere Leistungen als Sachkundiger

 Sachkundigenprüfung
 Notwendige Unterlagen
 Gewünschte Unterlagen
 Dokumentation
Brandschutzklappen Leistungserklärung Pläne Bericht in Datei- und Papierform
 Anwenderhandbuch  Technische Unterlagen
Allg. bauaufsichtliche Zulassungen
Türen mit elektrischen Verriegelungen in Rettungswegen  Anwenderhandbuch Pläne Bericht in Datei- und Papierform 
Allg. bauaufsichtliche Zulassungen Technische Unterlagen
 Vorteile Unterlagen zusammengeführt  Übersicht vorhanden  Prüfergebnis erhalten
 Qualität  Unterlagen vorhanden Status gesichert  Qualitätsmanagement eingehalten