
Prüfung von Lüftungsanlagen
Prüfung von Lüftungsanlagen nach SPrüfV (Bayern) in Versammlungsstätten, Tiefgaragen, Krankenhäusern, Apotheken und weiteren Bereichen.
Rechtliche Grundlage:
(1) Durch Prüfsachverständige für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen nach §1 Satz 2 Nr. 3 PrüfVBau müssen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft und bescheinigt werden:
1. Lüftungsanlagen, […]
(2) Die Prüfungen nach Absatz 1 sind vor der ersten Inbetriebnahme der baulichen Anlagen, unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der baulichen Anlage doer der sicherheitstechnischen Anlagen udn Einrichtungen sowie jeweils innerhalb einer Frist von drei Jahren (wiederkehrende Prüfung) durchführen zu lassen.
Auszug SPrüfV 2, Fasstung: 01.012008
Umfang der Prüfung
Gemäß Sicherheitsanlagenprüfverordnung (SPrüfV) beinhaltet die Prüfung Ihrer Lüftungsanlagen folgende Aspekte:
- Aufnahme der technischen Daten der RLT-Anlage
- Feststellung und Beurteilung von Funktionen der Lüftungsanlage
Im Anschluss erstellen wir den entsprechenden Prüfbericht sowie eine Prüfbescheinigung nach §2 Abs. 1 SPrüfV, §24 PrüfVBau, wenn die Mängelfreiheit der RLT-Anlage festgestellt werden kann.
Grundlage der Prüfung
Als Grundlage für die Überprüfung von RLT-Anlagen sind die Bayerische Bauordnung, die Vorordnung über die Prüfung von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen vom 03.08.2001 sowie Baugenehmigung und Brandschutzgutachten heranzuziehen.
Berichtserstellung
Wir fertigen für Sie einen Prüfbericht in 1-facher Ausfertigung an und übergeben diesen an Sie. Wird Mängelfreiheit festgestellt, erhalten Sie außerdem die von uns erstellte Prüfbescheinigung nach §2 ABs. 1 SPrüfV, §24 PrüfVBau.
In der folgenden Tabelle finden Sie die wichtigsten Informationen zur Prüfung nach SPrüfV von Lüftungsanlagen im Überblick:
Prüfung (SPrüfV) | Benötigte Unterlagen | Dokumentation |
Lüftungsanlagen Versammlungsstätten Garargenstellplatzverordnung Verkaufsstättenverordnung |
Baugenehmigung Brandschutznachweis Bescheinigung Brandschutz I bzw. II Anlage 11 bzw. 12 mit Prüfbericht |
Bericht in Datei- und Papierform |
Gewünschte Unterlagen | Prüfergebnis ohne Mängel | |
Lüftungsschemata Gerätekarte Pläne |
Anlage 16 in Datei- und Papierform |